Aktuelles 2016Begleithunde

Begleithunde – Teil 1

Halsband und Leine

Bei der Begleithundeprüfung besteht die vorgeschriebene Ausstattung des Hundes laut FCI Prüfungsordnung 2019, S. 11 aus einem „… locker angelegtem langgliedrigem Gliederhalsband. Bei der BH/VT sind auch Lederhalsbänder, Stoffhalsbänder oder Brustgeschirr erlaubt. Bei der IBGH 1 bis 3 analog der BH/VT ausgenommen Brustgeschirr.

Was bedeutet das nun genau?

  • Das Halsband sollte ein „normales“ Nyon oder Lederhalsband sein, das mit einer Schnalle oder einem Schnappverschluss geschlossen wird.
  • Ebenso geeignet ist ein Schlupfhalsband, das jedoch unbedingt eine Zugbegrenzung haben muss.
  • Ein Brustgeschirr soll einfach gehalten sein.
  • Die Leine soll 1 Meter lang und aus einem glatten, nicht zu schweren Material sein.

 

Nicht zulässig sind:

  • Bei Geschirren: Große Seitenteile mit Beschriftungen (wie z. B. bei Rettungshund-Geschirren) o. Ä.
  • sog. „Retrieverleinen“, bei denen Leine und Halsband eine Einheit bilden (der Hund muss während der gesamten Prüfung ein Halsband tragen -> die Leine muss einzeln abgenommen werden können)
  • Zughalsbänder ohne Stop (sog. „Würgehalsbänder“)
  • Stachelhalsbänder

 

Soweit die Prüfungsordnung.
Es bedarf eigentlich keiner gesonderten Erwähnung; der Vollständigkeit halber hier aber trotzdem der Hinweis: Hunde mit den beiden letztgenannten „Ausstattungen“ dürfen in unserem Verein nicht am Training teilnehmen.