Halsband und Leine
Bei der Begleithundeprüfung besteht die vorgeschriebene Ausstattung des Hundes laut FCI Prüfungsordnung 2019, S. 11 aus einem „… locker angelegtem langgliedrigem Gliederhalsband. Bei der BH/VT sind auch Lederhalsbänder, Stoffhalsbänder oder Brustgeschirr erlaubt. Bei der IBGH 1 bis 3 analog der BH/VT ausgenommen Brustgeschirr.“
Was bedeutet das nun genau?
- Das Halsband sollte ein „normales“ Nyon oder Lederhalsband sein, das mit einer Schnalle oder einem Schnappverschluss geschlossen wird.
- Ebenso geeignet ist ein Schlupfhalsband, das jedoch unbedingt eine Zugbegrenzung haben muss.
- Ein Brustgeschirr soll einfach gehalten sein.
- Die Leine soll 1 Meter lang und aus einem glatten, nicht zu schweren Material sein.
Nicht zulässig sind:
- Bei Geschirren: Große Seitenteile mit Beschriftungen (wie z. B. bei Rettungshund-Geschirren) o. Ä.
- sog. „Retrieverleinen“, bei denen Leine und Halsband eine Einheit bilden (der Hund muss während der gesamten Prüfung ein Halsband tragen -> die Leine muss einzeln abgenommen werden können)
- Zughalsbänder ohne Stop (sog. „Würgehalsbänder“)
- Stachelhalsbänder
Soweit die Prüfungsordnung.
Es bedarf eigentlich keiner gesonderten Erwähnung; der Vollständigkeit halber hier aber trotzdem der Hinweis: Hunde mit den beiden letztgenannten „Ausstattungen“ dürfen in unserem Verein nicht am Training teilnehmen.