Begleithunde – Teil 2

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Voraussetzungen für die Teilnahme / benötigte Papiere

Um an einer Begleithundeprüfung teilnehmen zu können muss ein Hund mindestens 15 Monate alt, gesund und geimpft sein. (Tollwutimpfung!) Der Hund muss eindeutig identifizierbar sein. Das bedeutet, er muss mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Sichtlich tragende und säugende Hündinnen sind nicht zugelassen.

Sowohl der Hundeführer als auch der Besitzer des Hundes müssen Mitglied in einem VDH-angeschlossenen Verein oder Verband sein. Dieser muss Leistungsurkunden ausstellen, in die das Prüfungsergebnis eingetragen wird.

Dies ist beim DVG, dem unser Sportverein angehört der Fall. Es gibt noch zahlreiche weitere Vereine/Verbände die Leistungsurkunden ausstellen mit denen bei DVG-Veranstaltungen gestartet werden kann. Bekannte Beispiele hierfür sind unter Anderem etwa dhv, SV oder der KfT. Bei Unsicherheit, ob die vorhandene Leistungsurkunde zur Prüfungsteilnahme berechtigt, stehen unsere Trainer für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Und woher bekommt man nun diese Leistungsurkunde? Als Mitglied eines DVG-Vereines findet man auf der Homepage unseres Verbandes das entsprechende Formular

Hier dann das pdf-Dokument „Antrag Leistungsurkunde“ (Achtung: 2 Seiten! Bitte doppelseitig ausdrucken) ausfüllen, ausdrucken und beim Vereinsvorsitzenden abgeben. Dieser unterschreibt den Antrag und sendet ihn an die DVG Hauptgeschäftsstelle, die dann das Dokument ausstellt und an den Verein sendet.
Bei Rassehunden bitte unbedingt eine Kopie der Ahnentafel mit dem Antrag zusammen  einreichen um Rückfragen zu vermeiden.

Folgende Papiere müssen am Tag der Prüfung vorliegen: (Bei Begleithundeprüfungen gibt man in der Regel alles ca. 10 Tage vor der Prüfung bei der Meldestelle/dem Prüfungsleiter ab. Genaue Angaben hierzu erhält man beim ausrichtenden Verein.)

  1. Anmeldung
  2. Leistungsdurkunde
  3. Impfpass des Hundes
  4. Sachkundenachweis des Hundeführers
  5. Mitgliedsausweis des Verbandes für den man startet
  6. Prüfungsgebühr

 

Beim Schreiben merke ich gerade, wie furchtbar kompliziert und verwirrend das alles klingt. Die Trainer erklären das im Vorfeld aber genau und helfen wenn es Unklarheiten gibt auch gerne beim Ausfüllen der Formulare.

Begleithunde – Teil 3

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Leinenführigkeit und Freifolge

Die Fußposition

In der Prüfung muss der Hund sowohl mit als auch ohne Leine bestimmte Übungen zeigen (Winkel, Wendungen, etc.) und dabei die korrekte Fußposition einhalten. Diese ist in der Prüfungsordnung so definiert, dass der Hund sich „immer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers“ befinden soll. (Quelle: FCI Prüfungsordnung 2019, S. 35)

Diese Position soll der Hund sowohl in Winkeln und Kehrtwendungen als auch im Lauf- oder langsamen Schritt halten. Vorprellen, seitliches Abweichen oder Zurückhängen sind fehlerhaft und führen zu Punktabzug.

Wenn der Hundeführer anhält, soll der Hund schnell und ohne zusätzliches Hörzeichen die sogenannte „Grundstellung“ einnehmen. Dabei sitzt der Hund gerade neben dem Hundeführer, die Schulter befindet sich wieder auf Kniehöhe.

Diese Position ist auch als Anfang und Ende jeder Übung in der oben genannten Prüfungsordnung (PO) verankert. „Jede Übung beginnt und endet mit einer Grundstellung. Die Anfangsgrundstellung darf vor jeder Übung nur einmal aus der Vorwärtsbewegung eingenommen werden. In der Grundstellung hat der Hund gerade, aufmerksam zum Hundeführer, mit Schulterblatt auf Kniehöhe links neben dem Hundeführer zu sitzen.“(Quelle: s. o., S 33)

Kehrtwendungen

Die Kehrtwendung ist immer als Linkskehrtwendung zu zeigen. Dabei sind zwei verschiedene Ausführungen erlaubt.

  1. Der Hund bleibt die ganze Wendung hindurch an der linken Seite des Hundeführers
  2. Der Hund wechselt bei der Wendung hinter dem Hundeführer

 

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die Euch Eure Trainer gerne erläutern. Diese zeigen/erklären auch die genaue Ausführung.

Nach einer Kehrtwendung bleibt der Hundeführer nicht stehen, sondern geht sofort weiter ohne Anzuhalten oder seinen Schritt zu verlangsamen.

Winkel

Wie der Name schon sagt: in der PO werden Winkel verlangt. Das heißt konkret, dass man eben keine wie auch immer geartete „Kurve“ laufen soll, sondern im 90° Winkel abwendet.
Das ist am Anfang für die meisten Hundeführer gar nicht so einfach; aber keine Sorge, das klappt mit etwas Übung und der richtigen „Fußtechnik“ ganz schnell.

Verschiedene Tempi

Die Fußarbeit wird im Normalschritt und auch für jeweils 10-15 Schritte im Laufschritt und im langsamen Schritt gezeigt. Die Geschwindigkeit soll sich deutlich unterscheiden und beim Wechseln der Gangart ist ein Hörzeichen für den Hund erlaubt.

Das „Laufschema“

Die oben beschriebenen Elemente werden in der Prüfung in einer bestimmten Reihenfolge vorgeführt und es sind bestimmte (mindest-)Schrittzahlen vorgegeben.

Diese Zeichnung enthält die durch die Prüfungsordnung vorgegebenen Schrittzahlen und Winkel.

Begleithunde – Teil 4

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Die Gruppe

Während der Hundeführer auf dem Hundeplatz seine Übung vorführt, kommt gegen Ende der Leinenführigkeit eine Gruppe von Personen auf den Platz. Diese Personen muss das Hund-Hundeführer-Team umrunden und zwischen ihnen hindurchgehen. Auch muss dabei einmal in der Nähe einer Person angehalten werden.

Die Personen sollen sich währenddessen etwas bewegen.

Im Regelfall werden sich diese Helfer in der Prüfung etwa in Form eines Vierecks aufstellen und wenige kleine Schritte in verschiedene Richtungen machen, jedoch dabei stets etwa ihre Positionen halten. Der Hund muss jeweils einmal rechts- und einmal linksherum um eine Person geführt werden.
Diese Übung wird mit angeleintem Hund durchgeführt; der Hund soll die gesamte Übung hindurch stets die korrekte Fußposition aufrecht erhalten.

Nachdem das Team die Gruppe verlassen hat begibt sich der Hundeführer wieder zum Startpunkt und zeigt die Freifolge.