Mit den neuen Corona-Regeln für NRW gelten seit diesem Mittwoch erhebliche Einschränkungen. Im Freizeitbereich gilt nun vielerorts 2G, wie aus der neuen Coronaschutzverordnung NRW – gültig ab 24. Novemver 2021 hervorgeht. Das Bedeutet: Zugelassen sind nur Geimpfte und Genesene – ein Negativtest reicht nicht mehr aus.
Die 2G-Regel (Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene) gilt unter anderem für die „gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf, in und außerhalb von Sportstätten“.
Eine Rückfrage des Vorstandes beim Ordnungsamt hat ergeben, dass auch Hundesportvereine diesem Bereich zuzuordnen sind.
Damit gilt ab sofort die 2G-Regel auf dem Gelände des AHC-Beckum e. V.!
Die Trainer werden die Impfausweise oder Genesenen-Bescheinigungen vor dem Betreten des Hundeplatzes kontrollieren.