Begleithunde – Teil 3

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Leinenführigkeit und Freifolge

Die Fußposition

In der Prüfung muss der Hund sowohl mit als auch ohne Leine bestimmte Übungen zeigen (Winkel, Wendungen, etc.) und dabei die korrekte Fußposition einhalten. Diese ist in der Prüfungsordnung so definiert, dass der Hund sich „immer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers“ befinden soll. (Quelle: FCI Prüfungsordnung 2019, S. 35)

Diese Position soll der Hund sowohl in Winkeln und Kehrtwendungen als auch im Lauf- oder langsamen Schritt halten. Vorprellen, seitliches Abweichen oder Zurückhängen sind fehlerhaft und führen zu Punktabzug.

Wenn der Hundeführer anhält, soll der Hund schnell und ohne zusätzliches Hörzeichen die sogenannte „Grundstellung“ einnehmen. Dabei sitzt der Hund gerade neben dem Hundeführer, die Schulter befindet sich wieder auf Kniehöhe.

Diese Position ist auch als Anfang und Ende jeder Übung in der oben genannten Prüfungsordnung (PO) verankert. „Jede Übung beginnt und endet mit einer Grundstellung. Die Anfangsgrundstellung darf vor jeder Übung nur einmal aus der Vorwärtsbewegung eingenommen werden. In der Grundstellung hat der Hund gerade, aufmerksam zum Hundeführer, mit Schulterblatt auf Kniehöhe links neben dem Hundeführer zu sitzen.“(Quelle: s. o., S 33)

Kehrtwendungen

Die Kehrtwendung ist immer als Linkskehrtwendung zu zeigen. Dabei sind zwei verschiedene Ausführungen erlaubt.

  1. Der Hund bleibt die ganze Wendung hindurch an der linken Seite des Hundeführers
  2. Der Hund wechselt bei der Wendung hinter dem Hundeführer

 

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die Euch Eure Trainer gerne erläutern. Diese zeigen/erklären auch die genaue Ausführung.

Nach einer Kehrtwendung bleibt der Hundeführer nicht stehen, sondern geht sofort weiter ohne Anzuhalten oder seinen Schritt zu verlangsamen.

Winkel

Wie der Name schon sagt: in der PO werden Winkel verlangt. Das heißt konkret, dass man eben keine wie auch immer geartete „Kurve“ laufen soll, sondern im 90° Winkel abwendet.
Das ist am Anfang für die meisten Hundeführer gar nicht so einfach; aber keine Sorge, das klappt mit etwas Übung und der richtigen „Fußtechnik“ ganz schnell.

Verschiedene Tempi

Die Fußarbeit wird im Normalschritt und auch für jeweils 10-15 Schritte im Laufschritt und im langsamen Schritt gezeigt. Die Geschwindigkeit soll sich deutlich unterscheiden und beim Wechseln der Gangart ist ein Hörzeichen für den Hund erlaubt.

Das „Laufschema“

Die oben beschriebenen Elemente werden in der Prüfung in einer bestimmten Reihenfolge vorgeführt und es sind bestimmte (mindest-)Schrittzahlen vorgegeben.

Diese Zeichnung enthält die durch die Prüfungsordnung vorgegebenen Schrittzahlen und Winkel.

Begleithunde – Teil 4

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Die Gruppe

Während der Hundeführer auf dem Hundeplatz seine Übung vorführt, kommt gegen Ende der Leinenführigkeit eine Gruppe von Personen auf den Platz. Diese Personen muss das Hund-Hundeführer-Team umrunden und zwischen ihnen hindurchgehen. Auch muss dabei einmal in der Nähe einer Person angehalten werden.

Die Personen sollen sich währenddessen etwas bewegen.

Im Regelfall werden sich diese Helfer in der Prüfung etwa in Form eines Vierecks aufstellen und wenige kleine Schritte in verschiedene Richtungen machen, jedoch dabei stets etwa ihre Positionen halten. Der Hund muss jeweils einmal rechts- und einmal linksherum um eine Person geführt werden.
Diese Übung wird mit angeleintem Hund durchgeführt; der Hund soll die gesamte Übung hindurch stets die korrekte Fußposition aufrecht erhalten.

Nachdem das Team die Gruppe verlassen hat begibt sich der Hundeführer wieder zum Startpunkt und zeigt die Freifolge.